„Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Das heißt das somit die Einnahmen auch für andere kommunale Ausgaben genutzt werden. Das kann es nicht sein.
Die Ausgaben der Stadt, wie z.B. für die Aufstellung von Kotbeutelspendern rechtfertigt nicht solche hohen Steuern,“ so Cornelia Keisel, Spitzenkandidatin von Tierschutz hier! bei der Europawahl.
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